Heike Warmt-Nisar
Rechtsanwältin
Foto: Leonhard Niederwimmer
FRÜHER LITTEN WIR AN VERBRECHEN, HEUTE AN GESETZEN.
Publius Cornelius Tacitus (55-125 n. Chr.)
Dieser Satz ist heute aktueller denn je. Die Regelungswut in unserem Land produziert mehr und mehr Vorschriften, die allein aufgrund ihrer Menge kaum mehr überschaubar sind. Es macht schon schmunzeln, wenn man sich vergegenwärtigt, dass einerseits epochale Werke, wie die Zehn Gebote sich aus 179 Worten bilden und die amerikanische Unabhängigkeitserklärung aus 300 Worten besteht, andererseits allein § 20 EStG mehr als 2500 Worte umfasst.
Der Gesetzesflut lässt sich nur durch Kompetenz und Spezialisierung entgegenwirken.
Die Kanzlei Warmt-Nisar bietet daher ihren Mandanten aufgrund der speziellen fachlichen Ausrichtungen und ihren Kooperationen mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und deren know-how stets eine höchst kompetente und individuelle Beratung und Interessenvertretung.